Gastwissenschaftler*innen

Gastwissenschaftler*innen sind an der BHT herzlich willkommen!

Wir empfehlen Ihnen für Ihren wissenschaftlichen Lehr-, Forschungs-, Weiterbildungs- oder Projektaufenthalt an der BHT einen Vertrag Ã¼ber einen wissenschaftlichen Gastaufenthalt abzuschließen.

Dieser Vertrag dient der gegenseitigen Absicherung in Schutz- und Haftungsfragen und dokumentiert ihren offiziellen Gästestatus als Gastwissenschaftler*in.

Der Vertrag wird für einen mehr als zweiwöchigen Aufenthalt als Gastwissenschaftler*in an der BHT abgeschlossen. 

Das Referat für Nachwuchsförderung und wissenschaftliche Zusammenarbeit (NWZ) unterstützt beim Abschluss des Vertrages. Für die Ausstellung des Vertrages Ã¼ber einen wissenschaftlichen Gastaufenthalt sind die einladenden Professor*innen verantwortlich. Wir bitten die Professor*innen den ausgefüllten Vertrag mit Ihrer Unterschrift, der Unterschrift der Gastwissenschaftler*innen und der Dekan*in des aufnehmenden Fachbereichs an das Referat für Nachwuchsförderung und wissenschaftliche Zusammenarbeit (NWZ) zu schicken. Für jede*n Vertragspartner*in muss ein Vertragsexemplar ausgefüllt werden:

  • Gastwissenschaftler*innen,
  • Professor*innen/Hochschullehrende,
  • Dekan*in des aufnehmenden Fachbereichs,
  • Präsident*in der BHT.

Vertragsformular

Das Vertragsformular finden Sie hier.